Unsere Beiträge
Unsere Beiträge
Beiträge werden ab dem 1. März des Jahres eingezogen.
Stand Januar 2017
Beitragsart | Beitrag | Sonstiges | |
---|---|---|---|
1 | Passiv | 65,00 Euro | |
2 | Angelkarte Ostrach * | 105,00 Euro | |
3 | Angelkarte Baggersee | 256,00 Euro | |
4 | Angelkarte Ostrach * + Baggersee | 294,00 Euro | |
5 | Jugend bis zum 16 Lebensjahr | 79,00 Euro | Pflichtstunden Jugend |
6 | Jugend von 16 bis 18 Jahre | 118,00 Euro | Jugend je Stunde 10,00 Euro |
7 | Vorstandschaft | 294,00 Euro | |
8 | Arbeitseinsatz | 100,00 Euro | Aktiv je 25,00 Euro |
9 | Tageskarten Gastmitglied | 15,00 Euro | 10,00 Euro Pfand |
10 | Tageskarte Jungfischer (1 Rute + Begleitung) | 8,00 Euro | 10,00 Euro Pfand |
11 | Jahres-Gastkarte | 365,00 Euro | |
12 | Aufnahmegebühr | 250,00 Euro | |
13 | Rückgabefrist für Angelkarte überschritten, aktiv | 25,00 Euro | |
14 | Rückgabefrist für Angelkarte überschritten, Jugend | 10,00 Euro | |
15 | Versicherung VDSV Mitglied, Sportfischerpass | 15,50 Euro |
Erklärung zu den einzelnen Beitragsarten:
Erklärung zu den einzelnen Beitragsarten:
1. Passiv
Vollmitglied mit Wahlstimmrecht und Anrecht auf eine Tageskarte an den Baggerseen in Jettkofen
2. Angelkarte Ostrach *
Vollmitglied mit einer Angelkarte für die Ostrach *
3. Angelkarte Baggersee
Vollmitglied mit einer Angelkarte für die Baggerseen
4. Angelkarte Ostrach * + Baggersee
Vollmitglied mit einer Angelkarte für die Ostrach * und die Baggerseen
5. Jugend bis zum 16 Lebensjahr
Mitglied ohne Wahlrecht, Angelkarte mit 1 Handangel unter Aufsicht eines Vollmitgliedes an den Baggerseen
6. Jugend von 16 bis 18 Jahre
Mitglied ohne Wahlrecht, Angelkarte mit 1 Handangel ohne Aufsicht eines Vollmitgliedes an den Baggerseen
7. Vorstandschaft
Vollmitglied mit einer Angelkarte für die Ostrach und die Baggerseen, ohne Arbeitseinsatz
8. Arbeitseinsatz
Einen Arbeitseinsatz von 4 Stunden pro Jahr hat jedes aktive Mitglied von 16 – 65 Jahre abzuleisten. Ausnahmen:
a) Schwerbehinderte
b) Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind vom Arbeitseinsatz freigestellt. Sollte jedoch ein Mitglied (über 65 Jahre) dem Verein beitreten, sind vom Ihm 2 Jahre Arbeitseinsätze abzuleisten.
9. Tageskarten Gastmitglied
Angelkarte nur für Urlaubsgäste der Gemeinde Ostrach oder als Gast eines Vollmitgliedes
10. Tageskarte Jungfischer
Angelkarte für Jugendliche, mit 1 Angelrute und in Begleitung eines Vollmitgliedes
11. Jahres-Gastkarte
Angelkarte mit Anwartschaft zum Vollmitglied, ohne Stimmrecht, gültig für 1 Jahr
Anwartschaft für Bürger, wohnhaft in der Gemeinde Ostrach - 2 Jahre, außerhalb Ostrach – 3 Jahre
12. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist zum Zeitpunkt der Aufnahme, als Vollmitglied in den Verein, sofort fällig.
13. Aufnahmegebühr Jugend ab 16 Jahre
Die Aufnahmegebühr ist zum Zeitpunkt der Aufnahme, als Vollmitglied - Jugend in den Verein, sofort fällig.
14. Rückgabefrist
für Angelkarte überschritten, aktiv
Für Angelkarten, welche nicht bis zum 05.01. des Folgejahres abgegeben worden sind, werden mit 25,00 € berechnet.
15. Rückgabefrist
für Angelkarte überschritten, Jugend
Für Angelkarten, welche nicht bis zum 05.01. des Folgejahres abgegeben worden sind, werden mit 10,00 € berechnet.
Grundbeiträge ab dem 01.01.2020 für unterschiedliche Mitglieder
(jährliche Erhöhung um je 5 %, falls erforderlich)
Beitragsart | VDFS | Angelkarte | Arbeitseinsatz | Anpassung 2020 | Jahresbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
Passiv mit Stimmrecht | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 3,00 Euro | 65,00 Euro |
Ostrach* | 15,50 Euro | 84,50 Euro | 0,00 Euro | 5,00 Euro | 105,00 Euro |
Baggersee | 15,50 Euro | 228,50 Euro | 0,00 Euro | 11,00 Euro | 256,00 Euro |
Ostrach* + Baggersee | 15,50 Euro | 264,50 Euro | 0,00 Euro | 14,50 Euro | 294,00 Euro |
Jugend bis 16 Jahre | 15,50 Euro | 60,50 Euro | 0,00 Euro | 3,00 Euro | 79,00 Euro |
Jugend von 16-18 Jahre | 15,50 Euro | 97,50 Euro | 0,00 Euro | 5,00 Euro | 118,00 Euro |
Gastfischer | 15,50 Euro | 333,50 Euro | 0,00 Euro | 16,00 Euro | 365,00 Euro |
Vorstandschaft | 15,50 Euro | 264,50 Euro | 0,00 Euro | 14,00 Euro | 294,00 Euro |
* Das Fischen an der Ostrach ist auf eine maximale Anzahl von Anglern begrenzt.
Es besteht kein Anspruch zur Befischung!